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Für unser Team der Remstal-Apotheke im RemsPark Waiblingen

suchen wir ab sofort motivierte Mitarbeieter:innen auf Minijob-Basis.

Was zeichnet uns besonders aus?

Sehr kollegiales Team

Flache Hierarchien

Flexible Gestaltung der Arbeitszeiten

Hochmoderne Ausstattung

Automatisches Warenlager

EDV Pharmatechnik

Neue Räumlichkeiten

Kostenfreie Parkplätze direkt vor Ort

Breites Aufgabenspektrum

Zuschuss für Altersvorsorge für jedes Teammitglied in Höhe von 70€

Kostenübernahme für Fortbildungen

Verpflegung (Wasser, Kaffee, Tee etc…)

… und Einiges mehr..

Neugierig geworden?

Dann besuche unsere Website für weitere Informationen und bewirb Dich in unter 60 Sekunden!

www.benischundmueller.de

Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!

Das Team der Remstal-Apotheke

Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter:

Herr Benisch/ Herr Müller

Remstal-Apotheke

Ruhrstrasse 5

71332 Waiblingen

Telefon 07151 250 44 50 E-Mail kontakt@benischundmueller.de Position(en) PTA

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About Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Professional Organizations
10,001+ employees

Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (LAK) ist die Berufsvertretung der mehr als 13.500 Apothekerinnen und Apotheker im Land, die sowohl in öffentlichen Apotheken als auch in Krankenhäusern, in der Industrie, in der Verwaltung, in der Bundeswehr sowie in Forschung und Lehre tätig sind.

Die LAK setzt sich dafür ein, dass der Apothekerberuf als freier Heilberuf erhalten bleibt und die Arzneimittelversorgung über die Apotheken weiter optimiert wird. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts garantiert sie eine wirksame Selbstverwaltung. Gleichzeitig übernimmt sie hoheitliche Aufgaben.

Das Grundgesetz hat weite Bereiche des Gesundheitswesens den Bundesländern zugeordnet. Diese haben über die jeweiligen Heilberufe-Kammergesetze bestimmt, welche Aufgaben in autonomer Regelungskompetenz von den Kammern wahrzunehmen sind.

Die Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Körperschaften des öffentlichen Rechts setzt die Pflichtmitgliedschaft aller Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe voraus. Bei uneinheitlicher Mitgliedschaft wäre eine Selbstverwaltung nicht mehr möglich, sodass der Staat die übertragenen Bereiche des Gesundheitswesens zurücknehmen und wieder in eigener Zuständigkeit selbst verwalten müsste.

Kammern sichern ihren Mitgliedern also einen Freiraum gegenüber dem Staat, indem sie ihre Interessen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Das erfolgt praxisnäher und wirtschaftlicher als bei staatlicher Zuständigkeit. Im Gegensatz zu Verbänden haben Kammern eine Rechtssetzungs- und Aufsichtsfunktion über ihre Mitglieder.

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